IGeL‑Leistungen in der Gynäkologie
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind medizinische Untersuchungen oder Behandlungen, die nicht zum gesetzlichen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören. Daher müssen Patientinnen diese Angebote selbst bezahlen.
Die Inanspruchnahme ist freiwillig, und vor jeder IGeL‑Leistung erfolgt eine umfassende Aufklärung über Nutzen, mögliche Risiken und die entstehenden Kosten.
In der Gynäkologie können IGeL‑Leistungen zum Beispiel folgende Angebote umfassen:
- Vaginaler Ultraschall zur erweiterten Vorsorge Ergänzende bildgebende Untersuchung, die über die reguläre Krebsfrüherkennung hinausgeht.
- Brustultraschall (Mamma‑Sonographie) Eine zusätzliche bildgebende Methode, die nicht Bestandteil der gesetzlichen Früherkennungsprogramme ist.
- HPV‑Test bei Frauen unter 35 Jahren Der Test wird von der GKV erst ab 35 Jahren im Rahmen des Co‑Testings übernommen.
- Hormonstatus‑Bestimmung Labordiagnostik zur Abklärung hormoneller Veränderungen, z. B. bei Zyklusunregelmäßigkeiten oder in den Wechseljahren.
- Individuelle Beratung zu Kinderwunsch oder Verhütung Ausführliche, über die Regelversorgung hinausgehende Beratungsleistungen.
- Impfungen, die nicht von der GKV übernommen werden Zum Beispiel bestimmte Reiseimpfungen.
IGeL‑Leistungen sind medizinische Angebote, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Sie können eine sinnvolle Ergänzung zur regulären Vorsorge oder Diagnostik sein, sind jedoch Selbstzahlerleistungen.
Vor jeder IGeL‑Leistung informieren wir Sie transparent über Inhalt, Nutzen, mögliche Risiken und die entstehenden Kosten. Die Entscheidung für oder gegen eine IGeL‑Leistung treffen Sie frei und ohne Verpflichtung.